Förderung deiner Weiterbildung mit dem Aufstiegs-BAföG

Diese Finanzierungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kommt für jeden infrage, der plant, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren. Das Aufstiegs-BAföG, früher auch als Meister-BAföG bekannt, dient dem Ziel, Weiterbildungswillige mit Berufserfahrung bei ihrer Qualifizierung zu unterstützen und zur Existenzgründung anzuregen. Dadurch ist das Aufstiegs-BAföG mit diversen Voraussetzungen verbunden.

Es ist unabhängig von Alter, Einkommen oder Vermögensverhältnissen der Antragssteller, du musst jedoch den Nachweis über eine abgeschlossene Erstausbildung erbringen.


Weiterbildungskosten und IHK-Prüfungsgebühren können seit dem 01.08.2020 mit bis zu 50 % der finanziellen Aufwendungen unterstützt werden. Die restlichen 50 % sind mit einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einem günstigen Zinssatz abdeckbar. Wenn du deine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abschließt, kann dieses KFW-Darlehen zu 50 % erlassen werden. Insgesamt kann eine maximale Förderung von 75 % der Fernstudiengebühren erreicht werden.

Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, ob du deine Maßnahme in Voll- oder Teilzeitform absolvierst. Die Förderung erfolgt für die gesamte Regelstudienzeit.




Änderungen des Aufstiegs-BAföGs in 2020

Seit dem 01.08.2020 trat eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Für Lehrgangsteilnehmer, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, gilt seither Folgendes:

  • Der Zuschussanteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wurde von 40 % auf 50 % erhöht.
  • Der Darlehenserlass bei Bestehen der IHK-Prüfung wurde ebenfalls von 40 % auf 50 % erhöht.

Für Studierende, die ihre Weiterbildung vor dem 01.08.2020 begonnen haben, gelten die bis zum 31.07.2020 gültigen Förderbedingungen (Zuschussanteil 40 %). Lehrgangsteilnehmer, die ihre Weiterbildung ab dem 01.08.2020 starten werden nach dem neu geltendem Recht gefördert.


Welche Fortbildungen werden über das Aufstiegs-BAföG gefördert?

Gemäß AFBG wird mit dem Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse, die eine höhere berufliche Qualifikation erzielen, gefördert. Dazu zählen beispielsweise eine Qualifizierung als Techniker, Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Für die finanzielle Unterstützung kommen sämtliche Maßnahmen der Weiterbildung infrage, die an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung absolviert werden. Diese müssen auf die Teilnahme an einer öffentlich-rechtlichen Prüfung gemäß Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder auf laut Bundes- oder Landesrecht gleichwertige Abschlüsse ausgerichtet sein.

Der zeitliche Umfang der Aufstiegsfortbildung sollte in Vollzeitform mindestens 400 Stunden umfassen und an vier Werktagen wöchentlich einen Aufwand von mindestens 25 Unterrichtsstunden erfordern. Teilzeitmaßnahmen, zu denen auch Fernlehrgänge gehören, müssen einen wöchentlichen Aufwand von mindestens 18 Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen. Lehrgänge, die der ersten Fortbildungsstufe zugeordnet sind und auf eine Tätigkeit als Berufsspezialist vorbereiten, werden ausschließlich in Teilzeitform gefördert. Hier reichen 200 Unterrichtsstunden aus, um eine Förderung zu erhalten.


Wer hat ein Anrecht auf die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG?

Die Vergabe erfolgt unabhängig von Ihrem Lebensalter, auch das Einkommen und die Vermögensverhältnisse wirken sich nicht auf das Anrecht der AFBG-Förderung aus. Prinzipiell kann jeder, der sich auf einen höheren Fortbildungsabschluss über eine Weiterbildung vorbereitet, das Aufstiegs-BAföG erhalten.

Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme an der angestrebten Prüfung erfüllt sind oder eine Vorqualifikation in Form einer Zulassung für die geplante Fortbildung nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet beispielsweise, dass für eine Weiterbildung als Betriebswirt ein Abschluss auf Fachwirt- oder Meisterebene vorliegen sollte - prinzipiell gilt die entsprechende Prüfungsordnung. Auch wer bereits einen Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation aufweist, kann für die Förderung infrage kommen. Lediglich Bewerber mit einem Master- oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss erhalten keine Option auf das Meister-BAföG.


Zusammensetzung und Vergabe des Aufstiegs-BAföGs

Die staatliche Förderung über das AFBG erfolgt durch Bund und Länder. Sie setzt sich aus einem Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Mit dem Darlehen überbrückst du die Differenz zwischen dem Anteil des Zuschusses und dem maximalen Förderbetrag.

Je nach Gegenstand der Förderung umfassen die Zuschüsse verschiedene Anteile. Die Finanzierung für Vollzeitmaßnahmen umfasst einen Unterhalts- und einen Maßnahmebeitrag, während für Teilzeitweiterbildungen ausschließlich der Maßnahmebeitrag vergeben wird. Dieser besteht aus den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und - sofern erforderlich - den Kosten für das Prüfungs- oder Meisterstück. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit maximal 15.000 Euro gefördert. Der Anteil des Zuschusses beträgt 50 %, die restlichen Kosten erhältst du über das Darlehen der KfW.

Gleiches gilt in Bezug auf die finanziellen Aufwendungen, die für eine eventuell erforderliche Anfertigung eines Prüfungsstücks anfallen (etwa bei praktischen technischen Prüfungen), welches in Höhe von maximal 2.000 Euro förderfähig ist. Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung kannst du einen Erlass von bis zu 50 % auf die Rückzahlung des Darlehens beantragen, auch eine Stundung der Rückzahlung ist möglich.

Wissenswertes zum Antrag auf Aufstiegs-BAföG

Um die Förderung gemäß AFBG zu beantragen, sind verschiedene Angaben zu tätigen und Unterlagen einzureichen. Den Antrag kannst du online stellen. Zu beachten ist, in welchem Bundesland du bei der Antragsstellung deinen ständigen Wohnsitz hast, denn die Vorgaben variieren hier je nach Land.

Einzureichen sind mehrere Formblätter, die auf der Seite des BMBF als Download zur Verfügung stehen. Mit diesen übermittelst du die Bescheinigungen über die Teilnahme am Fernlehrgang, einen Teilnahmenachweis und bestätigst somit, die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Auch eine Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Teilnahme an der Fortbildung ist mit einzureichen.

Unsere Studienberatung unterstützt dich gerne umfassend und fachkundig bei der Antragsstellung. Auf Wunsch füllen wir für dich sämtliche Formblätter aus, informieren dazu, welche Förderstelle zuständig ist und beraten zu den Voraussetzungen und den zeitlichen Vorgaben für den Antrag. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung im Hinblick auf die Anträge für das BAföG gemäß AFBG und sind daher mit sämtlichen Regularien vertraut.


Förderrechner, Formblätter und Kontaktdaten



Angebote unseres Schwesternunternehmens Academy of Sports sind förderfähig:



Im Folgenden beantworten wir dir die häufigsten Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung über das Aufstiegs-BAföG erfüllt werden?

Um die staatliche finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss mit entsprechender Praxiserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation vorliegt. Der Ausbildungsabschluss muss durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) anerkannt sein.

Das BAföG gemäß AFBG wird nur für fortbildende Maßnahmen vergeben, die auf einem höheren Niveau liegen als der vorhandene Abschluss. Dies gilt für Absolventen einer kaufmännischen abgeschlossenen Ausbildung beispielsweise für die IHK-Aufstiegsfortbildungen, die du am DeLSt absolvieren kannst, etwa als geprüfter Fachwirt oder Betriebswirt.

Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei einer Weiterbildung der ersten Fortbildungsstufe reichen 200 Stunden. Diese wird ausschließlich in Teilzeitform gefördert.

Welche Formulare sind bei der Förderstelle einzureichen?

Wer gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eine staatliche Unterstützung in Form von BAföG erhalten möchte, stellt den Antrag beim Förderamt. Fernstudiengänge werden in Teilzeitform gefördert. Hierfür ist der Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung einzureichen (Formblatt A). Für ausländische Bewerber gibt es ein Zusatzblatt, in dem Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Status des Aufenthalts zu tätigen sind.

Außerdem reichst du die Bescheinigung über die Teilnahme am Fernlehrgang (Formblatt B) sowie einen Teilnahmenachweis (Formblatt F) ein. Dieser ist zweimal einzureichen, nämlich sechs Monate nach Beginn und zum Ende der Weiterbildung.

Um während der Prüfungsvorbereitung gefördert zu werden, ist ein separates Formular erforderlich (Formblatt G). Überdies bestätigst du mit dem Formblatt Z, dass die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und eine Kranken- und Pflegeversicherung vorhanden ist. Gerne unterstützen wir dich bei der Antragsstellung und füllen die Formulare aus.

Wie erfolgt die Auszahlung der finanziellen Förderung?

Das Meister-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss sowie einem Darlehen der KfW zusammen. Laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann der Maßnahmenbeitrag, der für Teilzeitweiterbildungen und somit auch für die Fernstudiengänge am DeLSt vergeben wird, in einem Betrag ausgezahlt werden.

Kosten für Prüfungsgebühren werden erst bei deren Fälligkeit erstattet. Hierfür sind die dafür anfallenden Rechnungen und/oder Gebührenbescheide beim Förderamt einzureichen. Das Darlehen wird über die KfW vergeben. Die Auszahlungsphase erstreckt sich auf zwei bis vier Jahre. Diese Phase orientiert sich an der Dauer der weiterbildenden Maßnahme. Während dieser Zeit zahlt die KfW das Darlehen monatlich auf dein Konto aus.

Muss man das Darlehen bei der KfW in Anspruch nehmen?

Innerhalb einer Frist steht es Teilnehmenden an weiterbildenden Maßnahmen frei, ob sie das zinsgünstige Darlehen der KfW nutzen.

Es ist möglich, dieses Darlehen ganz oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Informationen über die Frist bekommst du bei deinem zuständigen Förderamt. Sprech uns gerne an, wenn du die Kontaktdaten, der Förderstelle benötigst und dich beraten lassen möchtest.

Was passiert, wenn die Dauer der beruflichen Fortbildung nicht eingehalten werden kann?

Um den staatlichen Zuschuss und das KfW-Darlehen zu erhalten, bist du zur regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildung verpflichtet. Dies gilt auch für Teilzeitmaßnahmen und somit auch für Fernlehrgänge, die maximal vier Jahre dauern dürfen.

Bei Überschreiten der Förderdauer kann in bestimmten Fällen eine Verlängerung beantragt werden. Dazu gehören Schwangerschaft, Erziehung und Pflege und andere Ausnahmefälle. Ist dies nicht gegeben, erhältst du keine Förderung über den genannten Zeitraum hinaus. Die während der vier Jahre erhaltenen Beträge müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden, da die Vergabe nicht an die Prüfungsteilnahme oder den Prüfungserfolg geknüpft ist.

Wie lange wird das Aufstiegs-BAföG ausgezahlt?

Berufliche Fortbildungen in Teilzeitform, die per AFBG gefördert werden, dürfen nicht länger als vier Jahre dauern. Für diese Zeit werden die Förderbeträge an die Antragssteller gezahlt. Das KfW-Darlehen erhältst du während einer Auszahlungsphase von zwei bis vier Jahren auf dein Konto überwiesen.

Wann wird das Aufstiegs-BAföG ausgezahlt?

Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt normalerweise innerhalb von zehn Wochen, sofern der Antrag vollständig gestellt wurde. Da dies in der Regel online erfolgt, kann der Antragsteller die Unterlagen unkompliziert und zeitnah einreichen.

Idealerweise sollte dies so früh wie möglich stattfinden, damit eine entsprechende Bearbeitungszeit einkalkuliert werden kann. Meistens erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt zu Beginn der Aufstiegsfortbildung, gleiches gilt für das Darlehen der KfW, das immer zum Monatsbeginn ausgezahlt wird. Mit der Bewilligung erhältst du auch ein Vertragsangebot der KfW, dies erreicht dich innerhalb von drei Wochen. Für den Abschluss des Vertrags hast du drei Monate Zeit.

Wie häufig kann das BAföG gemäß AFBG beantragt werden?

Gemäß Ausbildungsförderungsgesetz wird die finanzielle Förderung nur einmal vergeben. Hierfür bestehen jedoch Ausnahmen.

Möglich ist somit beispielsweise, ein zweites Mal das Aufstiegs-BAföG zu erhalten, sofern der erste Abschluss, den du mit der AFBG-Förderung erworben hast, eine Voraussetzung für den angestrebten Abschluss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du eine Fachwirt-Qualifikation per AFBG erhalten hast und nun die höhere Qualifikation als geprüfter Betriebswirt erwerben möchtest.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Antragsteller erhalten den Bescheid innerhalb von sechs Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. In einigen Ausnahmefällen, etwa zu Stoßzeiten, kann es jedoch passieren, dass die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und du deinen Bescheid erst nach zwei oder drei Monaten erhältst.

Bei Fällen, in denen der Bearbeitungsvorgang länger dauert oder die finanzielle Unterstützung nicht innerhalb von zehn Wochen gezahlt wird, besteht die Möglichkeit, einen Vorschuss auf den Zuschussanteil zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fälligkeit der Kosten nachgewiesen werden kann. Dies ist beispielsweise über die Vorlage einer Rechnung oder eines Gebührenbescheids der Weiterbildungseinrichtung möglich.

Um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden, kontaktiere bitte frühzeitig unsere Studienberatung.

Muss man die Förderbeiträge zurückzahlen?

Eine Rückzahlung des Zuschusses ist nicht vorgesehen, da es sich hier um eine staatliche Fördermaßnahme handelt, die über Bund und Länder vergeben wird.

Das Darlehen der KfW muss hingegen zurückgezahlt werden. Dies erfolgt im Anschluss an die berufliche Aufstiegsfortbildung innerhalb von zehn Jahren. Es ist möglich, diese Rückzahlung frühzeitig vorzunehmen. Sofern du die berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich bestanden hast, profitierst du von einem Erlass der Beiträge. Mit dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses beträgt die Rückzahlung nur 50 % des Darlehensbetrages.

Im Fall einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme und der dauerhaften Beschäftigung mindestens eines Auszubildenden oder Arbeitnehmers werden die Beträge sogar komplett erlassen.

Dazu besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder einen Erlass aus sozialen Gründen zu erhalten. Stundung und Erlass werden für Gering verdienende, Eltern oder Menschen, die Angehörige pflegen, gewährt. So ist es beispielsweise möglich, bei Unterschreiten einer Einkommensgrenze eine Stundung von bis zu fünf Jahren zu erhalten.

Wann ist das Meister-BAföG zu beantragen?

Die Antragstellung kann vor Beginn der Weiterbildung oder währenddessen erfolgen. Sogar bis zum letzten Unterrichtstag des ersten Maßnahmenabschnitts hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen Antrag bei der Förderstelle einzureichen. Jedoch empfiehlt es sich, die Antragsstellung möglichst früh vorzunehmen. So gewährleistest du, dass die Zahlungen mit dem Start der Bildungsmaßnahme auf dein Konto entrichtet werden.

Rückwirkend (sobald der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde) ist keine Beantragung möglich, daher ist dies ein Faktor, der beachtet werden sollte. Empfehlenswert ist es, sich vorher genau zu den Abläufen beraten zu lassen.

Kontaktiere unsere Studienbetreuung am besten frühzeitig, wenn du dich für die Inanspruchnahme der Förderung interessierst. So profitierst du von einer optimalen Betreuung und kannst sichergehen, sämtliche Antragsformulare und Unterlagen rechtzeitig einzureichen.

Welche erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind für das BAföG nach AFBG einzureichen?

Wenn du dich am DeLSt auf die Prüfung als Fach- oder Betriebswirt vorbereitest und die AFBG-Förderung beantragen möchtest, sind verschiedene Formblätter auszufüllen und gemeinsam mit einigen Unterlagen einzureichen.

Welche dies sind, ist auf den Antragsformularen angegeben. Erhältst du beispielsweise zusätzliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss oder Krankengeld, müssen die entsprechenden Bescheinigungen mit eingereicht werden. Dies gilt auch für beantragte, aber noch nicht erhaltene Leistungen. Auch über die zeitliche Weiterbildungsform - Vollzeit, Teilzeit oder Fernlehrgang - ist ein Nachweis beizufügen.

Weitere Unterlagen umfassen die Bescheinigungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Nachweise der regelmäßigen Erfolgskontrolle sowie Rechnungen und Gebührenbescheide für die Prüfungsteilnahme, die für die Übernahme der Prüfungsgebühren erforderlich sind.