FAQ

Muss man die Förderbeiträge zurückzahlen?

Eine Rückzahlung des Zuschusses ist nicht vorgesehen, da es sich hier um eine staatliche Fördermaßnahme handelt, die über Bund und Länder vergeben wird.

Das Darlehen der KfW muss hingegen zurückgezahlt werden. Dies erfolgt im Anschluss an die berufliche Aufstiegsfortbildung innerhalb von zehn Jahren. Es ist möglich, diese Rückzahlung frühzeitig vorzunehmen. Sofern du die berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich bestanden hast, profitierst du von einem Erlass der Beiträge. Mit dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses beträgt die Rückzahlung nur 50 % des Darlehensbetrages.

Im Fall einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme und der dauerhaften Beschäftigung mindestens eines Auszubildenden oder Arbeitnehmers werden die Beträge sogar komplett erlassen.

Dazu besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder einen Erlass aus sozialen Gründen zu erhalten. Stundung und Erlass werden für Gering verdienende, Eltern oder Menschen, die Angehörige pflegen, gewährt. So ist es beispielsweise möglich, bei Unterschreiten einer Einkommensgrenze eine Stundung von bis zu fünf Jahren zu erhalten.