FAQ

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung über das Aufstiegs-BAföG erfüllt werden?

Um die staatliche finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss mit entsprechender Praxiserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation vorliegt. Der Ausbildungsabschluss muss durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) anerkannt sein.

Das BAföG gemäß AFBG wird nur für fortbildende Maßnahmen vergeben, die auf einem höheren Niveau liegen als der vorhandene Abschluss. Dies gilt für Absolventen einer kaufmännischen abgeschlossenen Ausbildung beispielsweise für die IHK-Aufstiegsfortbildungen, die du am DeLSt absolvieren kannst, etwa als geprüfter Fachwirt oder Betriebswirt.

Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei einer Weiterbildung der ersten Fortbildungsstufe reichen 200 Stunden. Diese wird ausschließlich in Teilzeitform gefördert.