Gültig für alle Lehrgänge am Deutschen eLearning Studieninstitut (DeLSt)

§ 1 Lehrgangsgebühren

Lehrgangsgebühren sind in der Buchungsbestätigung festgelegt und sind während der Vertragslaufzeit gleichbleibend, unabhängig von einer Verkürzung oder Verlängerung der Lehrgangsdauer. In den Gebühren sind, soweit nicht anders ausgewiesen, alle erforderlichen Lehrmaterialien, Nutzung des Online Campus, interne Prüfungsleistungen und Abschlussdokumente enthalten.

§ 2 Bezahlung der Lehrgangsgebühren

(1) Zahlweise und Rücklastschrift

Zahlungen sind per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung möglich. Ist eine SEPA-Lastschrift nicht durchführbar, werden dir 8,00 € Rücklastschriftgebühr (3,00 € Retouren- und 5,00 € Bearbeitungsgebühr) in Rechnung gestellt.

Liegt eine SEPA-Lastschrifterteilung durch den mit dir vereinbarten Zahlungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage vor, kann die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) und der Einzug einer SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt werden.

Die erste Zahlung ist bei Fernstudiengängen 14 Tage nach dem Startdatum fällig, bei Ausbildungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

(2) Anpassung der Zahlung
Werden auf deinen Wunsch die Raten angepasst (beispielsweise Verschiebung des vereinbarten Zahltermins), fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(3) Kostenübernahme
Liegt keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für deinen Lehrgang vor, bist du für die Gebühren verantwortlich. Unabhängig davon, was bei der Anmeldung unter „Rechnungsempfänger“ erfasst wurde.

(4) Mahngebühren
Bist du mit der Bezahlung der Gebühren im Rückstand, wird gemahnt und es werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen.

Die Mahngebühren gestalten sich wie folgt.

  • Erste Mahnung: 5,00 €
  • Zweite Mahnung: weitere 5,00 €

(5) Zahlungsverzug
Liegen eine oder mehrere Raten fünf Wochen über dem vereinbarten Raten- und Zahlungsziel, haben wir das Recht, den gesamten noch offenen Betrag sofort einzufordern. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist damit hinfällig.

(6) Gutschriften
Überzahlungen und Rückerstattungen werden auf das Konto gutgeschrieben, über das die Zahlung erfolgt ist.

(7) Gutscheine
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

§ 3 Prüfungsleistungen

Alle Gebühren sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit.

(1) Wiederholung von Abschlussprüfungen
Bei einer Wiederholung fallen je nach Anzahl der Teilprüfungen bzw. Länge der Abschlussprüfung unterschiedliche Gebühren an.
Für Abschlussprüfungen, die aus mehreren einzelnen Teilprüfungen bestehen, fallen folgende Gebühren an:

  • 1 Teilprüfung: 89,00 €
  • 2 Teilprüfungen: 149,00 €
  • Ab 3 Teilprüfungen: 189,00 €

Ausnahmen stellen die Abschlussprüfungen dar, welche nicht aus mehreren Teilprüfungen bestehen, mit einer Dauer von:

  • 60 Minuten: 89,00 €
  • 180 Minuten: 149,00 €
  • 240 Minuten: 189,00 €

(2) Zweitkorrektur
Für die Beantragung einer Zweitkorrektur bei der Studienbetreuung (Vorgehen zur Beantragung siehe Prüfungsordnung), fallen Zusatzgebühren in Höhe von 75,00 € an.

(3) Neueinreichung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit/-prüfung kann bis zu zwei Mal gegen eine Zusatzgebühr in Höhe von 50,00 € erneut eingereicht und korrigiert werden.

§ 4 Präsenzphasen

(1) Stornierung / Umbuchung
Die Umbuchungs- bzw. Stornierungsgebühren sind wie folgt festgesetzt.

  • 15 Tage vor der Veranstaltung: 15,00 €
  • 14 bis 1 Tag(e) vor der Veranstaltung: 50,00 €
  • am Veranstaltungstag: 75,00 €

Bei unentschuldigtem Fehlen ist eine Neubuchung nach Begleichung einer Gebühr in Höhe von 75,00 € möglich.

(2) Umbuchung/Stornierung mit Nachweis
Im Falle von Krankheit oder einer beruflichen Verhinderung ist die Studienbetreuung umgehend zu informieren. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Attest o.Ä.) oder eine Bestätigung des Arbeitgebers bis spätestens sieben Tage nach dem Veranstaltungstag entfällt die Umbuchungs- bzw. Stornierungsgebühr.

§ 5 Präsenzausbildungen und vor-Ort-Präsentationen

Nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung.

(1) Stornierungen

  • Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5 % der Ausbildungsgebühren (mindestens 25,00 €)
  • Von 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Ausbildungsgebühren
  • Von 14 bis 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Ausbildungsgebühren
  • Nach Beginn einer Veranstaltung ist kein Rücktritt mehr möglich
  • Bei unentschuldigtem Fehlen ist eine (kostenpflichtige) Neubuchung der Ausbildung erforderlich

(2) Umbuchungen

  • Bei einer Umbuchung wird eine Gebühr von 15,00 € berechnet
  • Eine Umbuchung kann bis 28 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden. Die Umbuchung gilt nur dann als solche, wenn ein neuer Termin angegeben ist
  • Bei Prüfungen ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich
  • Spätere Umbuchungen gelten als Stornierungen und unterliegen der obengenannten Regelung in § 5 (1)
  • Eine Änderung der Zahlweise gilt bei (modularen) Ausbildungen als Umbuchung und ist bis 28 Tage vor Ausbildungsbeginn möglich
  • Ein Teilnehmender hat bei Verhinderung das Recht, vor Büroschluss am Vortag einer (modularen) Ausbildung auf einen Ersatz-Teilnehmenden gegen eine Gebühr von 25,00 € umzubuchen


§ 6 BBGM Prüfungen

Bei den Lehrgängen „Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement BBGM“ (Ausbildungsstufe I) sowie „Betrieblicher Gesundheitsmanager BBGM“ (Ausbildungsstufe II) hat der Teilnehmende die Möglichkeit, zusätzlich eine Prüfung beim Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. (BBGM) abzulegen. Diese Prüfungen (optional) sind in den Lehrgangsgebühren nicht abgedeckt und wie folgt festgesetzt.

  • Ausbildungsstufe I: 279,40 €* (inkl. MwSt. und interner Prüfungsgebühr)
  • Ausbildungsstufe II: 350,80 €* (inkl. MwSt. und interner Prüfungsgebühr)

*Preise von 01/2020, Verweis: https://bbgm.de/wp-content/uploads/2020/06/20200529_Ausbildungskonzeptionen.pdf

§ 7 Lehrunterlagen

Falls du dich für die digitalen Lehrunterlagen entschieden hast, können im Nachgang zusätzlich die ausgedruckten und gebundenen Unterlagen per Post bestellt werden. In diesem Fall berechnen wir die Differenz zum Printpreis nach.

Du hast die Möglichkeit auch einzelne Lehrskripte bei uns nachträglich per Post zu bestellen. Die Zusatzgebühren sind in diesem Fall je nach Anzahl der Lehrskripte wie folgt geregelt.

  • Ein Lehrskript: 15,00 €.
  • Für jedes weitere Lehrskript einer Bestellung: jeweils 10,00 €

§ 8 Abschlussdokumente

(1) Abschlussdokument per Post
Sofern du die Lehrunterlagen in digitaler Form gebucht hast, erhältst du auch das Abschlussdokument in digitaler Form. Auf Wunsch kann das Abschlussdokument zusätzlich per Post gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 € versandt werden.

(2) Englische Abschlussdokumente
Sämtliche Abschlussdokumente und Bescheinigungen werden in deutscher Sprache ausgestellt. Auf Anfrage können diese auch in englischer Sprache ausgestellt werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € berechnet.

§ 9 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 28.02.2022 in Kraft.
Backnang, 28.02.2022