Fördermöglichkeiten für eine Weiterbildung während der Kurzarbeit

Logo - Bundesagentur für Arbeit - Förderung über Bildungsgutschein gemäß AZAV

Beantragt wird das Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber. Die Höhe beträgt zu Beginn der Kurzarbeit 60 Prozent des Nettoentgeltes, Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 %. Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich der Betrag auf 70 % bzw. 77 % des Nettoentgeltes, ab dem siebten Monat wird der Satz auf 80 bzw. 87 % angehoben. Dies gilt auch bei zwischenzeitlicher Unterbrechung des Kurzarbeitergeldes.

Wird die Kurzarbeit länger als drei Monate unterbrochen, erneuert sich die Bezugsdauer. Die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes endet mit Erreichung des Endtermins entsprechend der Fristen oder mit einer vorzeitigen Erklärung des Arbeitgebers. Wer die Zeit der Kurzarbeit nutzen möchte, um eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren und seine Qualifikation zu erhöhen, hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf verschiedene Förderungen.

Auch Unternehmen können Fördermittel für Mitarbeiter in Kurzarbeit, die sich weiterbilden möchten, beantragen.

  • Förderbeispiel Aufstiegs-BAföG: Kosten für die Weiterbildung sowie Prüfungsgebühren für die IHK sind mit bis zu 50 % förderbar. Für die übrigen 50 % erhältst du ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreichem Abschluss werden 50 % des Darlehens erlassen. Das bedeutet, dass sich mit dem Aufstiegs-BAföG maximal 75 % der Gebühren für die Weiterbildung gegenfinanzieren lassen.
  • Förderbeispiel Bildungscheck: In NRW werden Gebühren für berufliche Fortbildungen zur Hälfte finanziert, die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro. Ein Anspruch besteht für Mitarbeiter von Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern, die über ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 30.000 Euro verfügen.

Diese Fördermöglichkeiten kannst du während der Kurzarbeit nutzen:

Steuerersparnis

Aufwendungen, die du für die berufliche Bildung erbringst, kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Darunter fallen sämtliche im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme anfallenden Aufwendungen, auch Prüfungsgebühren oder Fahrtkosten.

Bildungsgutschein

Zur Unterstützung von Erwerbslosen, Arbeitnehmern in Kurzarbeit, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Berufsrückkehrern vergibt die Arbeitsagentur den Bildungsgutschein. Damit sind die kompletten Kosten für Weiterbildung, Prüfung und Zusatzaufwendungen finanzierbar.

Bildungsprämie

Berufstätige mit einem Einkommen von unter 20.000 Euro bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro pro Jahr können die Bildungsprämie beantragen. Sie deckt bis zu 50 % der Aufwendungen für die Weiterbildung ab, maximal 500 Euro. Der Antrag auf Bildungsprämie kann jährlich neu gestellt werden.

Aufstiegs-BAföG

Für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung besteht die Option, das Aufstiegs-BAföG, auch als Meister-BAföG bekannt, zu beantragen. Die Vergabe erfolgt unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen, auch die Studienform ist unerheblich. Das bedeutet, dass die Finanzierung nicht nur für Vollzeitmaßnahmen, sondern auch für Teilzeit- bzw. berufsbegleitende Weiterbildungen und Fernstudiengänge erfolgt. Nachzuweisen ist lediglich der erfolgreiche Abschluss einer Erstausbildung. Die Förderungsvergabe erfolgt für die gesamte Regelstudienzeit.

WeGebAU / Qualifizierungschancengesetz

Das Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen) sowie dessen erweiterte Variante, die durch das Qualifizierungschancengesetz geschaffen wurde, unterstützt die Qualifizierung von Mitarbeitern zur Vorbereitung auf sich ändernde Arbeitsbedingungen, vor allem hinsichtlich der Digitalisierung. Hierbei vergibt die Arbeitsagentur Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zu den Weiterbildungsgebühren.

Bildungsscheck

Die Bundesländer fördern die Teilnahme an Weiterbildungen durch eigene Förderprogramme wie den Bildungsscheck. In einigen Bundesländern wird dieser auch unter anderen Bezeichnungen geführt, z. B. QualiScheck oder Qualifizierungsscheck.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Zeitsoldaten und Wehrdienstleistende können eine Erstattung von bis zu 100 % der Fortbildungskosten erhalten. Dies dient dazu, die Rückkehr in das zivile Leben zu erleichtern und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Beteiligung der Arbeitgeber

Viele Unternehmen unterstützen Mitarbeiter bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und beteiligen sich an den Kosten hierfür, da sie von einem höheren Qualifikationsgrad der Arbeitnehmer profitieren.


Chancen für eine berufliche Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit

Die Zeit des Kurzarbeitergeldes eignet sich optimal, um sich beruflich weiterzubilden. Bei uns profitierst du zusätzlich von einer hohen Flexibilität, denn die Zeit und den Ort des Lernens bestimmst du selbst und eignest dir die Kenntnisse in deinem individuellen Tempo an. Gleichzeitig bist du durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes finanziell abgesichert und verfügst über einen gültigen Arbeitsvertrag. Da der Einstieg in die Weiterbildungen am DeLSt jederzeit möglich ist, musst du keine Wartezeiten einkalkulieren, du kannst direkt mit deiner Qualifizierungsmaßnahme starten und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Unsere Bildungsberatung steht dir bei Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen jederzeit zur Verfügung. Wir beraten über die Voraussetzungen und unterstützen während des gesamten Antragsverfahrens. Dazu stellen wir alle nötigen Unterlagen zusammen, vermitteln Kontakte und informieren über die rechtlichen Grundlagen.