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Abwicklungsvertrag

Der Arbeitnehmer bringt zum Ausdruck, dass er die Kündigung akzeptiert und regelt mit dem Arbeitgeber einvernehmlich die Pflichten und Rechte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Vertrag kann vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage, aber auch noch nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage abgeschlossen werden. Im letztgenannten Fall wird sich der Arbeitnehmer in dem Vertrag verpflichten, die Klage – beispielsweise nach Zahlung der Abfindung – zurückzunehmen.

 

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