Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jede Vertragsbestimmung, die Sie für eine unbestimmte Anzahl von Kunden vorformulieren und dem einzelnen Kunden gegenüber verwenden, ist eine sog. Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Zum Schutz der Kunden gilt hierfür das besondere Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So sind die AGB, die sich an versteckter Stelle im Vertragswerk befinden, die unverständlich oder missverständlich sind, unwirksam. Auch können solche Bestimmungen nicht angewendet werden, die den Kunden in unverhältnismäßiger Weise benachteiligen.
Wenn Sie also einen Mustervertrag und / oder vorformulierte Anlagen für alle Kunden verwenden wollen, sollten die dortigen Bestimmungen von einem Rechtsanwalt entworfen werden.
Im Umgang mit fremden AGB von Lieferanten u. ä. ist anzuraten, diese möglichst durch eine eindeutige Erklärung Ihrerseits beim Vertragsschluss auszuschließen, z. B. „Die Geltung Ihrer AGB erkenne ich nicht an". Anderenfalls könnten Sie sich als Unternehmer nur auf einen sehr eingeschränkten Schutz nach dem AGB-Recht berufen.
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