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Akzessorische Sicherheiten

Akzessorische Sicherheiten sind in ihrem Bestand und in ihrer Höhe vom Umfang der Forderung abhängig. Die Sicherheit entsteht erst mit der Auszahlung des Kredits und endet mit dessen vollständiger Tilgung. Die akzessorische Sicherheit gilt somit nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung.

 

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