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Anmeldung eines Arbeitnehmers

Sollten Sie Arbeitnehmer einstellen, müssen Sie mit Beginn eines jeden Beschäftigungsverhältnisses die Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen. Den gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) obliegt es, den Gesamtbetrag zur Sozialversicherung einzuziehen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Das trifft auch für freiwillig kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer zu.

Für geringfügig Beschäftigte übernimmt dies die Bundesknappschaft als Träger der Rentenversicherung.

In die Sozialversicherung zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Anteile ein.

Die Anmeldung zur Sozialversicherung umfasst:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung.

Die Anmeldung muss insbesondere für Beschäftigte erfolgen, die gesetzlich zur Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung verpflichtet sind.

Hinweis

Beachten Sie, dass auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter anzumelden sind, für die keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Das betrifft beispielsweise kurzfristig Beschäftigte, die höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Jahr für Sie arbeiten.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei der Sozialversicherung an, sobald er eine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen aufgenommen hat.

  1. Bereiten Sie die Meldungen und Beitragsnachweise mit dem zugelassenen Gehaltsabrechnungsprogramm oder einer entsprechenden Ausfüllhilfe vor.
  2. Übermitteln Sie die Daten an die zuständige Krankenkasse per Datenfernübertragung, Internet oder E-Mail.
  3. Drucken Sie die Belege als Nachweis aus. Lassen Sie bitte auch Ihrem Beschäftigten einen Beleg über die Jahresmeldung für dessen Unterlagen zukommen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Meldung bei der Sozialversicherung sind folgende Angaben nötig:

  • Sozialversicherungsnummer (vom Rentenversicherungsträger vergeben),
  • Daten der oder des Beschäftigen, wie Name und Anschrift,
  • Grund der Abgabe (zum Beispiel Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten),
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten,
  • Betriebsnummer der zuständigen Einzugsstelle / Krankenkasse,
  • Angaben zu Beitragsgruppen, Art der Tätigkeit und Staatsangehörigkeit,
  • Zertifikat für die verschlüsselte Datenübertragung.

Hinweis

Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin noch keine Sozialversicherungsnummer, wird diese automatisch mit der erstmaligen Anmeldung zur Sozialversicherung vergeben.

 

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