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Assoziierungsabkommen

Assoziierte Staaten besitzen lediglich eine lose Angliederung an eine Wirtschaftsgemeinschaft in Teilbereichen durch einzelne Wirtschaftsverträge. Die Assoziierung ist keine Integrationsform, da außer den Assoziierungsverträgen weitgehend die Autonomie der vertragschließenden Staaten erhalten bleibt. Assoziierungsabkommen liegen zwischen einer Vollmitgliedschaft zum Integrationsraum und einfachen Handelsverträgen. Beispiel: Assozierungsabkommen EU mit 12 Mittelmeerstaaten (Mittelmeerabkommen).

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