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Aufhebungsvertrag

Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei dieser vertraglichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich um keine Kündigung. Der Vertrag ist an keine Kündigungsfristen und keine Kündigungsschutzregelungen gebunden. Meist ist diese einvernehmliche Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst durch eine Abfindung, die hier eine Anreizfunktion hat, möglich.

 

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