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Beitragsfinanzierung der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dabei legt die Selbstverwaltung (für Unfallversicherung) beziehungsweise der Gesetzgeber (für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) die Beitragssätze gesetzlich fest.

Die Beiträge orientieren sich am Gehalt des Arbeitnehmers. Für die Landwirtschaft gelten besondere Regelungen. Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in gleichen Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen.

Eine weitere wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung ist das Selbstverwaltungsprinzip. Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das heißt, dass die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbstständig. Das Besondere an diesem Prinzip ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt sind.

Das Prinzip der Freizügigkeit wurde innerhalb der EU im Rahmen des Binnenmarkts eingeführt. Es bedeutet den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Die Freizügigkeit, mit der ursprünglich insbesondere wirtschaftliche Ziele verfolgt wurden, betraf zunächst ausschließlich die Arbeitnehmer. Die Regelung wurde aber schrittweise erweitert, um jedem EU-Bürger die Möglichkeit zu geben, sich in allen EU-Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dieses Recht wird jedem Unionsbürger unabhängig von seinem Status als Arbeitnehmer eingeräumt.

Ein weiteres, wichtiges Prinzip ist das Äquivalenzprinzip. Im Rahmen der Deutschen Sozialversicherung gilt es allein für die Rentenversicherung und beinhaltet das Verhältnis zwischen der Höhe der gezahlten Beiträge und den Leistungen, die ein Versicherter erhält. Grundsätzlich richten sich die Leistungen nach der Höhe der in der Erwerbsphase gezahlten Beiträge.

 

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