A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufsbildungsausschuss

Ein weiteres enorm wichtiges Gremium in den jeweils zuständigen Stellen ist der Berufsbildungsausschuss. Die rechtliche Grundlage basiert auf den §§ 77 ff. BBiG.

Die Aufgaben des Ausschusses sind im § 79 BBiG festgelegt. In Absatz 1 ist festgelegt, dass der Berufsbildungsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist.

Wichtige Angelegenheiten sind unter anderem das Erlassen von Verwaltungsgrundsätzen:

  • über die Eignung von Ausbildungsstätten;
  • für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen;
  • für die Verkürzung der Ausbildungsdauer;
  • für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung;
  • für die Durchführung von Prüfungen;
  • zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung, Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung sowie wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters.

Dem Gremium gehören an:

  • Sechs Beauftragte der Arbeitgeberseite
  • Sechs Beauftragte der Arbeitnehmerseite
  • Sechs Lehrer der berufsbildenden Schulen (beratend)

Das Gegenstück in der Handwerksordnung ist der Gesellenprüfungsausschuss.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Ausbildung "Ausbildung der Ausbilder IHK - AdA-Schein", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.