Besteuerung der Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt 15 %.
Neben der Körperschaftsteuer muss eine Kapitalgesellschaft Gewerbesteuer abführen. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird Kapitalgesellschaften bei der Gewerbesteuer kein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro gewährt.
Die Kleinunternehmer-Regelung nach dem Umsatzsteuergesetz kommt für Kapitalgesellschaften in der Regel nicht in Betracht.
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