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Betriebliche Einstiegsqualifikationen für Jugendliche (EQJ)

Betriebliche Einstiegsqualifikationen für Jugendliche (EQJ) sind eine Art Langzeitpraktika, zu deren Bereitstellung sich die deutsche Wirtschaft in einem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland am 16. Juni 2004 verpflichtet hat (Ausbildungspakt).

Zielgruppe sind Jugendliche, die aus individuellen Gründen keinen Ausbildungsplatz finden oder eingeschränkte Vermittlungsperspektiven haben. Jugendliche und Betriebe schließen dabei einen Einstiegsqualifizierungsvertrag ab, wo Vergütung und Dauer geregelt sind.

Das Ziel ist es, eine Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat zu erwerben. Diese soll ausbildungswilligen und -fähigen jungen Menschen eine bessere Chance beim Übergang in die Arbeitswelt oder in die Berufsausbildung bieten.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff EQJ?

Jugendliche erhalten die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen.  

Was für einen Nutzen haben die Betriebe davon?

  • Sie können den Fachkräftenachwuchs durch diese Maßnahme näher kennenlernen und sehen dadurch mehr von den praktischen Begabungen als es Schulzeugnisse aussagen
  • Wenn noch nicht ausgebildet wird, kann so in die Berufsausbildung eingestiegen werden
  • Sie können Jugendliche an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranführen
  • EQJ sind aus allen Berufen ableitbar, alle Tätigkeitsbereiche sind möglich und werden nach den betrieblichen Gegebenheiten gestaltet
  • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für ihren Betrieb verbunden

Welche Schritte sind zu tun?

  • Aus dem Verzeichnis der Einstiegsqualifikationen ein passendes Profil auswählen. Bei Bedarf hilft der Ausbildungsberater
  • Aufnahme in das IHK-Verzeichnis und Meldung an die Agentur für Arbeit
  • Einstiegsqualifizierungsvertrag abschließen
  • Einsatz des Jugendlichen, fachspezifische und soziale Kompetenzen vermitteln
  • Der Jugendliche verpflichtet sich, zu lernen
  • Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung monatlich zuzüglich des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages
  • Die IHK vergibt nach erfolgreichem Abschluss ein Einstiegsqualifizierungs-Zertifikat 

Als zuständige Stellen ergeben sich daraus einmal die örtliche IHK, hinsichtlich Beratung, Aufnahme in das IHK-Verzeichnis und Zertifikat und die örtliche Agentur für Arbeit hinsichtlich der Vergütung.

 

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