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Bilanz

"Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen." §242 HGB Auf der Aktivseite erscheint die Zusammensetzung des Vermögens (Mittelverwendung). Auf der Passivseite ist zu sehen, welche Kapitalgeber die finanziellen Mittel für die Durchführung der unternehmerischen Tätigkeit bereitgestellt haben (Mittelherkunft). Die Summe der Aktiva entspricht der Summe aller Passiva. Das heißt, eine Bilanz muss immer ausgeglichen sein (Bilanzwaage).

In einer Bilanz erfolgt die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kontoform zur Ermittlung des unternehmerischen Erfolges.

 

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