Culpa in contrahendo Übersetzung
lateinisch für: „Verschulden bei Vertragsschluss“; Abkürzung: „c. i. c.“
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung " Geprüfter Betriebswirt (IHK)", in der dieses Thema behandelt wird.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.