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Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, dass der Steuerpflichtige im Kalenderjahr bezogen hat. Nach § 2 EStG wird es stufenweise ermittelt.

Dieses Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens (stark vereinfacht) sieht wie folgt aus:

Addition aller  Einkunftsarten

=

Summe der Einkünfte

./.

Altersentlastungsbetrag

./.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

./.

Freibetrag für Land- und Forstwirte

=

Gesamtbetrag der Einkünfte

./.

Verlustrücktrag/Verlustvortrag

./.

Sonderausgaben

./.

Außergewöhnliche Belastungen

./.

Steuerbegünstigung für die selbst genutzte Wohnung

=

Einkommen

./.

evtl. Freibeträge für Kinder

./.

Härteausgleich

=

zu versteuerndes Einkommen

Mithilfe des zu versteuernden Einkommens kann nun die endgültige Einkommensteuerschuld ermittelt werden.

 

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