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EU-Außenbeauftragte

Der Posten des „Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ wurde mit dem Vertrag von Lissabon seit dem 1.12.2009 geschaffen. Es handelt sich in Personalunion um ein Mitglied der Kommission, das gleichzeitig Vizepräsident der Kommission ist und die Außenbeauftrage des Europäischen Rates, das die Auffassung der EU zu den genannten Themen nach außen öffentlich vertritt. Rechtsgrundlagen sind Art. 18 und 27 EUV.

 

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