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EU-Kommissionspräsident

Der Kommissionspräsident wird auf fünf Jahre vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament gewählt. Er bestimmt die Leitlinien der Kommissionsarbeit und vertritt die Auffassung der Europäischen Kommission nach außen. Rechtsgrundlage ist Art. 17 EUV.

 

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