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Europarecht und nationales Recht

Das Europarecht ist schwer in bisher bekannte rechtliche Formen einzuordnen. Dieses resultiert aus dem Zusammenschluss der Staaten, der über herkömmliche internationale Organisationen hinaus geht wie auch den umfangreichen Kompetenzen der EU. Die Mitgliedsstaaten haben die EU durch völkerrechtliche Verträge erschaffen. Ein solcher kann generell durch die Mitgliedsstaaten abgeändert werden, dies ist auch in der EU nur verfahrensmäßig gemäß Artikel 48 EUV begrenzt. Demnach sind die Mitgliedsstaaten als die „Herren der Verträge“ anzusehen.

Beispiel

Am 31.01.2020 trat Großbritannien aus der Europäischen Gemeinschaft aus. Dieser Vorgang trägt die Bezeichnung Brexit. Im Laufe des Jahres 2020 mussten demzufolge neue Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU vereinbart werden.

Das Europarecht hat auch einen Einfluss auf das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten. Nachgestellt betrachten wir die Auswirkungen des Europarechts auf das nationale deutsche Recht. Die Normenpyramide für das nationale Recht wurde bereits in Kapitel 1.1 Normenhierarchie vorgestellt. Diese Pyramide wird durch das Europarecht noch mal erweitert. Das Europarecht steht über dem Bundesrecht mit dem Grundgesetz bzw. der jeweiligen Verfassung eines Mitgliedstaates und genießt somit Vorrang. Nur so kann ein einheitliches Europarecht gewährt werden. Wären die Verfassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten hierarchisch über dem Europarecht angesiedelt, so dürfte ein durch die EU verabschiedetes Gesetz gegen keine Verfassung eines Mitgliedstaates verstoßen. Bei einem Verstoß wäre das Europarecht so nicht in dem Mitgliedsstaat anzuwenden, womit in der EU kein einheitliches Recht möglich wäre.

Lexikon | Normenpyramide mit Europarecht

Normenpyramide mit Europarecht

Auch innerhalb des Unionsrechts existiert ein Normenhierarchie. An der Spitze steht das Primärrecht, das die Gründungsverträge und Rechtsquellen mit gleichem Rang erfasst. Hierunter steht das Sekundärrecht, was von den Unionsorganen auf Grundlage der Verträge erlassen wird.

 

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