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EWR

Nicht zur Zollunion gehören Island, Norwegen und Liechtenstein. Sie sind Mitgliedstaaten des 1992 gegründeten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und bilden mit der Europäischen Zollunion eine Freihandelszone, innerhalb derer keine Binnenzölle erhoben werden dürfen; sie wenden jedoch den gemeinsamen Zolltarif nicht an, sondern haben jeweils ihre eigenen Außensteuersätze. Für Liechtenstein bestehen dabei einige besondere Regelungen aufgrund seiner Zollunion mit der Schweiz. Die Schweiz nimmt eine Sonderrolle. Sie übernimmt die Regelungen der EWR meist mit einer Verzögerung von 2 Jahren, ohne sich auf diesen Status festlegen zu lassen.

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