A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Forderungen

Forderungen sind Vermögensbestandteile; sie stellen grundsätzlich das Recht des Unternehmers dar, von anderen Geld fordern zu dürfen. Rechnerisch ist die Summe der Forderungen die Differenz zwischen Rechnungsausgängen und eingegangenen Geldmitteln. Als Forderungen werden die aus erbrachten Leistungen an Kunden entsprechende Ansprüche in Form von Kaufpreiszahlungen bezeichnet. Diese entstehen oftmals im Rahmen von vereinbarten Zahlungszielen und werden entsprechend bis zur Begleichung verbucht.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK", in der dieses Thema behandelt wird.

 


Sichere dir jetzt 5% Lexikon-Rabatt zusätzlich auf ALLE Aus- und Weiterbildungen!

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.