Freihandelsabkommen
Die Mitglieder einer Freihandelszone bauen die zwischen ihnen bestehenden Handelsbeschränkungen (z.B. Zölle, Quoten) ab. Gegen Drittländer besteht volle zoll- und handelsrechtliche Autonomie. Die Freihandelszone ist keine Integrationsform. Wegen des unterschiedlichen Außenzollniveaus kommt es zu internen Wettbewerbsverzerrungen, wodurch die Freihandelszone einer Ursprungsregelung bedarf. Beispiele: EFTA - Europäische Freihandelszone (Norwegen, Island, Liechtenstein).
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