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Gestaltung von Steuertarifen

Steuertarife können progressiv, proportional und regressiv gestaltet sein.

Ein progressiver Steuertarif ist ein Steuertarif, bei dem der Steuersatz von der Höhe der Bemessungsgrundlage abhängt (zum Beispiel des Einkommens) und mit steigender Höhe der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel also mit steigendem Einkommen) auch der Steuersatz steigt. Zwar ist es üblich, dass man im Steuertarif bei dem jeweiligen Einkommen die gesamte Steuerschuld ausweist und damit der Durchschnittssteuersatz vorrangig ins Auge fällt; für die Wirkungen eines progressiven Steuertarifs auf das wirtschaftliche Verhalten ist aber weniger der Durchschnittssteuersatz als der Grenzsteuersatz entscheidend, da dieser die Entscheidungen der Betroffenen stärker beeinflusst.

Der proportionale Steuertarif ist ein Steuertarif, bei dem nur ein einziger, gleichbleibender Steuersatz existiert, sodass die Höhe der Steuer direkt proportional zur Höhe des Einkommens ist ("flat-rate"). Der Grenzsteuersatz steigt also nicht an, sondern bleibt gleich. Er wird unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als gerade noch tolerierbar angesehen, da hieraus hergeleitet wird, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen nicht fallen dürfte (sondern nach der verbreitetsten Lehrmeinung sogar steigen müsste). - Die Eigenschaft eines Tarifs, einen proportionalen Steuersatz zu besitzen, wird auch als Steuerproportionalität bezeichnet.

Die letzte der drei möglichen Ausprägungen der Steuertariftypen ist der regressive Steuertarif. Er ist gekennzeichnet durch einen mit steigender Bemessungsgrundlage sinkenden Durchschnittssteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist niedriger als der Durchschnittssteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz kann degressiv, linear oder progressiv fallen, was zu verzögerter, linearer oder beschleunigter Regression führt.

Auswirkung: Die Steuerregression wird durch die Eigenschaft der Verbrauchsteuern bewirkt, niedrige Einkommensschichten relativ stärker zu belasten als höhere. Da Wirtschaftssubjekte mit einem geringen Einkommen i.d.R. eine höhere Konsumquote haben als Bezieher größerer Einkommen, werden sie relativ mehr von einer Verbrauchsteuer erfasst als die übrigen Gruppen. Deshalb sind hohe Verbrauchsteuersätze aus sozialpolitischen Gesichtspunkten bedenklich.

 

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