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Große Gründung

Bei einem höheren Kapitalbedarf kommen als Finanzierungshilfen u. a. in Betracht:

  • KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung),
  • KfW-Unternehmerkredit,
  • Kreditprogramme der Bundesländer.

Das KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung) hat einen Höchstbetrag von 500.000 Euro bei einer Laufzeit von 15 Jahren. Die tilgungsfreie Zeit beträgt 7 Jahre. Als Nachrangdarlehen stärkt es die Eigenkapitalbasis des Unternehmens und ermöglicht hierdurch die weitere Aufnahme von Fremdkapital. Es sind keine Sicherheiten zu stellen. Es wird bei Gründung oder Kauf eines Unternehmensvergeben.

Der KfW-Unternehmerkredit hat einen Höchstbetrag von 10 Millionen Euro bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Maximal drei tilgungsfreie Anlaufjahre können beantragt werden. Er wird bei Gründungs-, Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie bei Betriebsübernahmen vergeben.

Die Förderbanken der einzelnen Bundesländer haben jeweils gesonderte Kreditprogramme. Informationen darüber kann die örtliche IHK geben. Einen ersten Überblick gibt auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.foerderdatenbank.de).

 

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