A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Handelsregistereintragungen / Eintragungen im Handelsregister

Firmengründungen, gewerbliche Tätigkeiten, Änderungen der Unternehmensformen sowie die Prokura-Erteilungen berühren in der Regel nicht nur die direkt Beteiligten, sondern auch die Rechtsbereiche Dritter. Das Handelsregister informiert deshalb die Öffentlichkeit über wichtige Rechtsverhältnisse des Kaufmanns mit dem Ziel, eine höhere Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Eintragungen erfolgen nach §§ 9ff HGB . Aufgrund einer Anmeldung in öffentlich­-beglaubigter Form. Dabei ist vor jeder Eintragung der Industrie- und Handelskammer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Lexikon | Handelsregsterauszug

Auszug aus dem Handelsregister

Der Eintragung in das Handelsregister kommt besondere Bedeutung zu:

  • Solange eine Tatsache im Handelsregister nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie einem Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden (negative Publizität).
  • Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gegeben, so muss sie sich auch ein Dritter vorhalten lassen (positive Publizität).

 

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.