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Horizontaler und vertikaler Markt

Zur besseren Darstellung ziehen wir die vereinfachte Darstellung eines Marktes heran, die in der folgenden Abbildung 6 dargestellt wird. Hierbei wird der Rohstoff in einem Bergwerk gewonnen und folgt den Pfeilen über die Verarbeiter und Unternehmen an die Endkunden.

Lexikon | Vereinfachte Darstellung eines Marktes

Vereinfachte Darstellung eines Marktes

Dieser Markt ist typisch für einen produzierenden Markt. Zuerst wird der Rohstoff gewonnen, der schließlich veredelt wird, damit dieser durch ein weiteres Unternehmen das Endprodukt herstellt, das an den Endkunden verkauft wird. Hierbei stehen Unternehmen in horizontaler und in vertikaler Beziehung zueinander. In horizontaler Beziehung sind Unternehmen, die auf einer Stufe im Markt stehen und vergleichbare Leistungen erbringen. Dieses ist in der folgenden Abbildung das Unternehmen A im Verhältnis zum Unternehmen B. Ebenfalls stehen der Verarbeiter A und der Verarbeiter B in horizontaler Beziehung. Demnach bestehen bei dem in der Abbildung dargestellten Beispiel zwei voneinander unabhängige horizontalen Märkte. Häufig sind Unternehmen, die in einer horizontalen Beziehung stehen, auch Konkurrenten, sofern die angebotenen Leistungen oder Produkte vergleichbar sind.

Beispiel

Ein horizontaler Markt besteht zum Beispiel bei den folgenden Unternehmen:

  • Fitnessstudiobetreiber F mit Fitnessstudiobetreiber A,
  • Autohersteller V mit Autohersteller W,
  • das metallverarbeitende Unternehmen A mit dem metallverarbeitenden Unternehmen B, die beide an die Autohersteller V und W liefern.

Lexikon | Horizontale Beziehung in einem Markt

Horizontale Beziehung in einem Markt

Im juristischen Sinne ist ein Kartell eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, wobei nur auf die horizontale Ebene eines Marktes abgestellt wird. Kartelle sind gemäß § 1 GWB auf nationaler Ebene und gemäß Artikel 101 AEUV auf europäischer Ebene verboten, dieses wird auch als „Kartellverbot“ bezeichnet.

In Anknüpfung daran besteht auch ein vertikaler Markt. Dieser folgt der Wertschöpfungskette bzw. den Lieferwegen und bezeichnet die Unternehmen, die jeweils in einer „Anbieter zu Kunde“ Beziehung stehen. Unter die vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen fallen Verträge zwischen den unterschiedlichen Marktstufen. Hierbei soll eine Ausnutzung der Marktmacht vermieden werden. Absprachen zwischen den unterschiedlichen Marktstufen werden auch Vertikalvereinbarungen genannt. Solche Vereinbarungen werden ebenfalls durch die Generalklausel des § 1 GWB erfasst und verboten.

Zur Vermeidung einer weitergehenden Marktausnutzung werden Fusionen zwischen Unternehmen kontrolliert. Die hierauf anzuwendenden Regelungen sind unter anderem in der europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) geregelt. Die Abbildung 8 stellt einen vertikalen Markt dar. Das Unternehmen B steht bei der Abbildung gleichzeitig mit dem Verarbeiter B und dem Bergwerk in einer vertikalen Beziehung.

Lexikon | Vertikale Beziehung in einem Markt

Vertikale Beziehung in einem Markt

Insgesamt wird bei den Verbotsnormen nicht zwischen horizontalen und vertikalen Beschränkungen unterschieden. Was als Markt anzusehen ist, wird hierbei nicht aus Sicht des Anbieters, sondern aus der Sicht des Kunden bestimmt. Hierbei bestimmt sich der Markt nach den sachlichen (Produkte, Leistungen), örtlichen und zeitlichen Kriterien.

Beispiel

Ein Tauchschulenbesitzer in Darmstadt steht aus Sicht des Kunden in keiner Beziehung zu dem Tauchschulenbesitzer in Berlin (örtliches Kriterium).

Die Unterscheidung nach dem sachlichen Kriterium wäre z. B. ein Rechtsanwalt im Vergleich zu einem Architekten.

Eine zeitliche Unterscheidung würde klassisch im Saisongeschäft liegen.

 

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