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IFRS-Standards

Zur Zeit gibt es 13 fortlaufend von 1-13 durchnummerierte IFRS-Standards. Damit diese Standards eine gesetzliche Wirkung entfalten können, muss die Europäische Union die Standards in einem „endorsement-Prozess“ verabschieden. Eine Umsetzung innationales Recht ist, da die EU-Bestimmungen unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten, nicht notwendig.

IFRS-

Nr.

Bezeichnung

Bezeichnung in Englisch

1

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

First-time Adoption of International Financial Reporting Standards

2

Anteilsbasierte Vergütung

Share-based Payment

3

Unternehmenszusammenschlüsse

Business Combinations

4

Versicherungsverträge

Insurance Contracts

5

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations

6

Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen

Exploration for and evaluation of Mineral Resource

7

Finanzinstrumente: Angaben

Financial Instruments: Disclosures

8

operative  Geschäftssegmente  

Operating Segments

9

Finanzinstrumente (2013)

Financial Instruments

10

Konzernabschlüsse (2013)

Consolidated Financial Statements

11

Gemeinschaftliche Tätigkeiten (2013)

Joint Arrangements

12

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Disclosure of Interests in Other Entities

13

Bewertung zum beizulegenden Wert (2013)

Fair Value Measurement

IFRS-Standards

IFRS 8 ist für Geschäftsjahre anwendungspflichtig, die am oder nach dem 01.01.2009 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist angabepflichtig (s. IFRS 8.35). Die IFRS 9 – IFRS 13 sind für  Berichtsperioden anzuwenden, die nach dem 01. Januar 2013 beginnen.

Die Standing Interpretions sind aufgrund konkreter Fragen, die an das IASB herangetragen wurden, entstanden. Nach Meinung der Beteiligten erläutern Sie Sachverhalte, die in den IAS oder IFRS nicht ausreichend geregelt sind. Diese können auch in die Schaffung neuer Standards münden. Teile hiervon sind ausser Kraft gesetzt. Daher sind auch nicht alle Nummern besetzt.

Unternehmer, die freiwillig einen Abschluss nach den internationalen IAS/ IFRS-Standards aufstellen dürfen, sollten im Vorfeld abklären, welche Konsequenzen im Detail diese Umstellung für sie hat.

Vorteile: Die Grundsätze des IFRS-Abschlusses lauten Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit. Die Folge aus der Umstellung ist, dass das Berichtswesen vereinheitlicht wird und die Transparenz im Unternehmen steigt.Der Zugang zu alternativen, insbesondere internationalen Finanzierungsquellen wird gestärkt.Eine Steuerung des Unternehmens mit „innovativen Instrumenten“ hebt das Image bei Lieferanten, Kunden und Kapitalgebern.

Nachteile: Eine IAS/ IFRS-Bilanz bei nicht börsennotierten Unternehmen

  • muss zusätzlich zum HGB-Abschluss und zur Steuerbilanz erstellt werden.
  • Bei der Umstellung vom HGB- zum IAS/IFRS- Abschluss können
  • hohe Umstellungskosten entstehen.
  • Dem umstellenden Unternehmer sollte bewußt sein, dass die
  • komplexen Regelungen auf kapitalmarkt-orientierte Unternehmen zugeschnitten sind. Die speziellen Anforderungen eines mittelständischen Unternehmens finden daher keine Berücksichtigung.

 

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