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Juristische Person

Eine juristische Person kann eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbständigkeit sein. Sie kann als eigenständiges Rechtssubjekt eigenes Vermögen haben, das von dem Vermögen der Mitglieder rechtlich getrennt ist; umgekehrt haben auch die einzelnen Mitglieder mit dem für die juristische Person begründeten Verbindlichkeiten nichts zu tun.

 

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