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Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen sind Mehrbeträge, die dem Unternehmen zum Beispiel bei der Ausgabe von Aktien von außen zugeführt werden. Liegt der Börsenwert über dem Nennwert, so wird der Börsenwert eingenommen und in der Bilanz aufgeteilt: Der Nennwert wird beim gezeichneten Kapital geführt, die Differenz aus Börsen- und Nennwert wird bei den Kapitalrücklagen in die Bilanz aufgenommen. 

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