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Körperschaftssteuer

Das Einkommen der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unterliegt der Körperschaftsteuer. Bemessungsgrundlage ist das nach dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz ermittelte zu versteuernde Einkommen.

Für 2015 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 %. Weiterhin ist der Solidaritätszuschlag von 5,5 % zu berücksichtigen (insgesamt 15,825 %).

 


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