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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, andere Personenvereinigungen (soweit diese nicht Mitunternehmerschaften im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind) und Vermögensmassen. Die Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Bestimmung und Ermittlung des Einkommens folgt den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Der Steuersatz beläuft sich gegenwärtig auf 15 Prozent.

 

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