A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Kommanditgesellschaft (KG)

Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes, bei dem die Haftung mindestens eines Gesellschafters (Komplementär) nicht beschränkt ist, während wenigstens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur mit seiner Kapitaleinlage haftet.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK", in der dieses Thema behandelt wird.

 


November ist der BlackBildungsMonth - Bildung zahlt sich doppelt aus mit 40% auf ALLE Weiterbildungen

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.