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Kommanditgesellschaft (KG)

Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes, bei dem die Haftung mindestens eines Gesellschafters (Komplementär) nicht beschränkt ist, während wenigstens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur mit seiner Kapitaleinlage haftet.

 

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