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Niederstwertprinzip

Eine Bewertungsregel für die Aufstellung von Bilanzen. 

Strenges Niederstwertprinzip: Sind verschiedene begründete Wertansätze für eine Bilanzposition möglich, so muss der niederste Wertansatz verwendet werden. Dieses Prinzip ist gültig vor allem für die Bewertung von Grund und Boden sowie alle Vermögensteile des Umlaufvermögens.

Gemildertes Niederstwertprinzip: Sind verschiedene Wertansätze für eine Bilanzposition möglich, so darf der niederste Ansatz verwendet werden. Dies gilt vor allem für die planmäßig abschreibbaren Vermögensteile des Anlagevermögens.

 

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