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Normative Entscheidungstheorie

Hier wird gefragt, wie sich der Entscheidungsträger in Realität verhalten soll (Entscheidungslogik). Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Entscheidungsträger rational entscheidet. Da das rationale Handeln als grundsätzlich zweckmäßige Grundeinstellung angesehen wird, bezeichnet man diese Art von Entscheidung als wertend, d.h. normativ.

 

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