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Normenhierarchie

Das in Deutschland geltende Recht und die entsprechenden Gesetze werden durch den Gesetzgeber geschaffen, wobei dieses auch durch die Rechtsprechung gestaltet wird. Der Gesetzgeber schreibt das Recht in Form von Rechtsnormen fest. Die Regelung des Rechts wird in (Gesetz-)Büchern festgeschrieben, weshalb dieses auch kodifiziertes Recht genannt wird. Die Vielzahl der Normen führt hierbei dazu, dass es immer wieder zu Überschneidungen von Regelungsinhalten kommt. Soweit Rechtsnormen den gleichen Regelungsbereich aufweisen, werden einige Rechtsnormen in der Form verdrängt, dass die nachrangigen Rechtsnormen nicht zur Anwendung kommen. Es kann somit kein Gesetz den Inhalt des Grundgesetzes abändern, da das Grundgesetz über dem einfachen Bundesgesetz steht. Sollten einfache Gesetze in den Regelungsbereich des GG eingreifen, kann das einfache Gesetz durch das BverfG für nichtig erklärt werden.

Dieses Über- und Unterordnungsverhältnis wird in Form einer Normenpyramide dargestellt. Hierbei steht die höchste Norm zu Beginn (an der Spitze) der Pyramide und verdrängt die nachfolgenden Regelungen. Es werden die in der Pyramide nachfolgenden Normen von den höher gestellten Normen verdrängt.

Lexikon | Normenpyramide

Normenpyramide

 

Außer den von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzen, Verordnungen usw. gibt es auch von den Landesregierungen der einzelnen Bundesländer erlassene Rechtsnormen. Nach Artikel 70 Abs. 1 GG ist den Ländern das Recht zugeschrieben, generell die Gesetze zu erlassen. Dieses wird nur eingeschränkt, wenn das Grundgesetz dem Bund die Rechtsprechungsbefugnis zuteilt. Diese Befugnis des Bundes wird insbesondere in den Art. 71 ff. GG geregelt. Hierbei steht das Bundesrecht immer über dem Landesrecht. Dieses ergibt sich direkt aus dem Artikel 31 GG, bei dem es heißt: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Aus diesem Verhältnis ergibt sich ebenfalls, dass ein niederrangiges Bundesrecht die Verfassung der einzelnen Länder verdrängt. Demnach lässt sich die Normenpyramide folgendermaßen erweitern:

Lexikon | Normenpyramide (Bundes- und Landesrecht)

Normenpyramide (Bundes- und Landesrecht)

 

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