A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft)

Freiberufler, z. B. Steuerberater, Ärzte oder Architekten, können ihrer dauerhaften Zusammenarbeit diese Form geben.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gemeinschaft von freiberuflich Tätigen. Sie ist namensrechtsfähig, grundbuchfähig und kann klagen bzw. verklagt werden. Für die Verbindlichkeit haften das Gesellschaftsvermögen sowie das Privatvermögen der Gesellschafter.

Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Haftung auf die Person begrenzt werden, die die berufliche Leistung erbringt und zu verantworten hat. Der Name der Partnerschaft muss den Namen von mindestens einem Partner, die Berufsbezeichnungen der Gesellschafter sowie den Zusatz und Partner oder Partnerschaft enthalten.

Die Partnerschaftsgesellschaft wird in ein Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen.

 

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.