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Pauschalwertberichtigung

Es ist in der Handelsbilanz üblich, bei einem größeren Bestand an Forderungen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht eine Sammelbewertung (Pauschalbewertung) durch den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das Risiko vorzunehmen, dass in dem Gesamtbestand der ausgewiesenen Forderungen ein gewisser Prozentsatz an zweifelhaften Forderungen enthalten sein kann.

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