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Personalentwicklung (PE) und Personalbedarf

Hier betrachten wir zwei Szenarien, die es in der Praxis zu berücksichtigen gilt:

  • Der Betrieb bildet bereits aus
  • Der Betrieb bildet erstmals aus

Wenden wir uns zuerst dem Betrieb zu, der bereits ausbildet. Jedes Jahr sollte spätestens im Rahmen der Budgetplanung für das neue Geschäftsjahr mit der Bedarfsermittlung gestartet werden, ob und wie viele neue Auszubildende eingestellt werden.

Hier müssen immer die folgenden Betrachtungsmerkmale zur Unternehmensentwicklung einfließen:

  • Wie sind die aktuellen betrieblichen Rahmenbedingungen?
  • Wie werden sich diese Rahmenbedingungen kurz- und mittelfristig entwickeln? Wie wirken sich gesamtwirtschaftliche Entwicklungen auf den Betrieb/die Kunden aus?    
  • Gibt es neue Geschäftsfelder mit zusätzlichem Personalbedarf/Auszubildenden?
  • Gibt es Geschäftsfelder, die aufgegeben werden?
  • Sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen, besonders in der Ausbildung, zu beachten? Wie wirken sich diese auf den Betrieb aus?

In den meisten klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) wird auf die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zurückgegriffen und die Bedarfsermittlung wird zügig vorangebracht und abgeschlossen.

In allen größeren Betrieben ist dies anhand eines etablierten Personalentwicklungskonzeptes instrumentalisiert und damit wird auch sichergestellt, dass alle in die Ausbildung involvierten Abteilungen und Bereiche eingebunden sind.

 

Wenn ein Betrieb sich entschließt, zum ersten Mal auszubilden, ergeben sich noch weitere zusätzliche Merkmale, die Beachtung finden müssen. Neben den oben aufgeführten betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sollte ein Personalentwicklungskonzept vorhanden sein, damit für eine strukturierte Planung klare Entscheidungen getroffen werden können.

 

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