Pflicht zur Urhebernennung
Laut Urheberrechtsgesetz UrhG hat jeder Urheber das Recht auf Namensnennung bei seinem Werk, Ein Zuwiderhandlung berechtigt ihn zur Schadensersatzforderung in derselben Höhe des Wertes seines Werkes.
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung SEA/SEO-Manager, in der dieses Thema behandelt wird.
*Der Rabattcode "NEUGIER5" ist mit weiteren Rabatten kombinierbar. Wir informieren dich gern.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.