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Pflichtangaben auf einer Rechnung nach dem UStG

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatz-Steueridentifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum  (> Rechnungsdatum),
  • eine fortlaufende Nummer  mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (nach § 14 V S.1 UStG),
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt  für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  • den anzuwenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, in den Fällen nach § 14 b I S. 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

 

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