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Publizitätsprinzip

Durch die Absolutheit der dinglichen Rechte ist es notwendig, dass die Übertragung der Rechte auch öffentlich bekannt wird. Hier hinter steht der Gedanke, dass wenn die Rechte gegen jedermann gelten sollen, auch jedermann das Wissen von der Übertragung der Rechte erlangen kann. Aus diesem Grunde verlangt das Gesetz bei der Übertragung oder Bestellung der dinglichen Rechte äußerlich erkennbaren Publizitätsakte. Diese Publizität wird bei beweglichen Sachen durch den Besitz und bei Grundstücken durch die Eintragung ins Grundbuch gewahrt.

 

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