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Rechtsgebiete

In Deutschland wird das Recht in die drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht aufgeteilt. Im Allgemeinen erfasst das Zivilrecht die Rechtsgebiete zwischen den einzelnen Personen. Das öffentliche Recht regelt Angelegenheiten zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat sowie den Bereichen innerhalb der Verwaltung. Beim Strafrecht werden einzelne Handlungen unter Strafe gestellt, womit das Zusammenleben der einzelnen Bürger gesichert werden soll.

Beispiel

Zivilrecht:

Der Fitnessstudiobetreiber F kauft beim dem Händler H eine Hantelbank. Dieser Kaufvertrag betrifft das Zivilrecht, denn F und H sind zwei Personen, welche gemeinsam einen Vertrag geschlossen haben. Die Regelungen sind in § 433 ff. BGB zu finden.

Öffentliches Recht:

K benötigt für die Eröffnung seines Kiosks eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dieses ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, denn K und die Behörde stehen im Verhältnis Bürger zu Staat.

Strafrecht:

Als L nach einer Party betrunken nach Hause fährt verstößt er gegen den § 316 StGB wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Damit hat L eine Straftat begangen, was im Strafrecht angesiedelt ist.

In einem Unternehmen sind sämtliche Rechtsbereiche mit den entsprechenden Regelungen und Vorschriften zu beachten.

 

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