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Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme)

Eine Person verpflichtet sich, gesamtschuldnerisch mit dem Schuldner für dessen Verbindlichkeiten zu haften. Während also der Bürge erst nach dem Schuldner in Anspruch genommen wird, haftet der Beitretende mit dem Schuldner.

 

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Driving home for Bildung - weil Wissen das schönste Zuhause ist! Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest.

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