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Selbstfinanzierung

Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus im Unternehmen zurückbehaltenen Gewinnen. Die offene Selbstfinanzierung basiert auf Gewinnthesaurierungsentscheidungen eines Unternehmens, die ihrerseits durch die Dividenden- beziehungsweiseEntnahmepolitik determiniert werden. Die stille Selbstfinanzierung erfolgt über die Bildung stiller Reserven. Die gesetzlich kodifizierten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte ermöglichen Unternehmen, ihren Gewinnausweis durch eine Unterbewertung der Aktiva beziehungsweiseÜberbewertung der Passiva zu vermindern, wodurch Kapital im Unternehmen gebunden wird. Da eine Besteuerung stiller Reserven erst zu ihrem Auflösungszeitpunkt erfolgt, tritt außerdem ein Steuerstundungseffekt ein, der für die Unternehmen eine weitere Liquiditätsentlastung darstellt. Selbstfinanzierung eines Unternehmens geschieht, wenn liquide Mittel im Sinne einer internen Eigenfinanzierung für spätere Investitionen im Unternehmen einbehalten werden.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten der Selbstfinanzierung:

  • Der ausgewiesene Bilanzgewinn wird nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten und unter sogenanntenGewinnrücklagen verbucht.
  • Verdeckt ist eine Selbstfinanzierung möglich, indem unter Ausnutzung der Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechte stille Rücklagen gebildet werden. Auch in diesem Falle erfolgt keine Ausschüttung der Mittel.
  • Selbstfinanzierung im engeren Sinne der Gewinnthesaurierung bedeutet Überschussfinanzierung, das heißt Zurückbehalten eines Teils des in der Periode erzielten Gewinns (Gewinn nach Steuern, Abschreibung und Ausschüttung).

Hinweis

Überwiegend bezeichnet die Selbstfinanzierung die Finanzierung aus Gewinngegenwerten, also Selbstfinanzierung im engeren Sinne. Hier unterscheidet man offene Selbstfinanzierung (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell erkennbar) und stille Selbstfinanzierung (die Gewinneinbehaltung ist bilanziell nicht erkennbar).

 

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