A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

SGB II und XII

Die Sozialgesetzbücher II und XII sind zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten und zählen damit zu den neueren Gesetzen. Mit Einführung der neuen Rechtsgrundlagen wurden das bis dahin geltenden Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die ehemalige Arbeitslosenversicherung ersetzt.

Die überholten Gesetzestexte geben den Inhalt der SGB II und XII sicherlich deutlicher wieder. Insbesondere die Themen Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) finden hier ihren Ursprung.

Das Hauptunterscheidungskriterium der beiden Gesetzestexte liegt in der Arbeitsfähigkeit der Empfänger. Während das SGB II davon ausgeht, dass der Empfänger der staatlichen Transferleistung (Arbeitslosenhilfe nach SGB II) noch mindestens drei Stunden am Tag (oder mehr) arbeiten kann, geht das SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) davon aus, dass eine Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann (unter drei Stunden täglich). In der Regel spricht man bei diesem Personenkreis von Menschen mit einer vollständigen Erwerbsminderung.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.