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SGB III

Das SGB III (Arbeitsförderung) verfolgt das Ziel, arbeitslosen Bürgern möglichst frühzeitig geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Weiterbildung oder Umschulung) anzubieten, um so einer dauerhaften Arbeitslosigkeit frühzeitig entgegenzuwirken.

Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von Langzeitarbeitslosen (Arbeitslosigkeit > 12 Monate oder länger). Auch hier wird sich auf Fort- und Weiterbildung fokussiert.

Die Fertigkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten bei den Betroffenen, egal ob sie noch in Arbeit stehen (gesundheitliche Einschränkungen hindern die weitere Tätigkeit), ihnen Arbeitslosigkeit droht oder sie bereits arbeitsuchend gemeldet sind, müssen individuell berücksichtigt werden. Dabei werden Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit erbracht, wobei insbesondere Dienstleistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und teilweise auch Bildungsträger im Vordergrund stehen.

 

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