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SGB V

Das SGB V ist die Grundlage der GKV. Neben der Bestimmung des zu versichernden Personenkreises definiert das SGB V in erster Linie den Leistungskatalog der Krankenversicherungen.

Die Krankenversicherung ist als Solidargemeinschaft beschrieben, die zur Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.

 

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